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PANDEMIE
Die Schulleitung Niederwangen bezieht sich auf die Richtlinien der Erziehungsdirektion und verweist auf den folgenden Link:
http://www.erz.be.ch/site/pandemie
Stellungnahme der Erziehungsdirektion:
Pandemische Grippe (H1N1) 2009 (Schweinegrippe)
In Vorbereitung der zu erwartenden Grippe-Pandemie hat der Erziehungsdirektor in Absprache mit dem Kantonsarztamt Empfehlungen zu Handen der Volksschulen, Kindergärten, Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton beschlossen.
Kurzinformationen zur Grippe A(H1N1)
Die Grippe A(H1N1) wird durch Viren verursacht. Die Viren verbreiten sich über Tröpfchen (z.B. durch Niesen, Husten, Sprechen) oder über verunreinigte Oberflächen (z.B. Türklinken, Hände) von Mensch zu Mensch.
Die Inkubationszeit der Grippe A(H1N1) beträgt 1-7 Tage. Die Grippe dauert in der Regel 3-7 Tage. 24 Stunden nach Abklingen der Symptome kann die Schule wieder besucht werden.
Entgegen ersten Befürchtungen hat das Virus A (H1N1) in der Regel harmlosere Folgen als eine saisonale Wintergrippe. Die zuerst vermutete hohe Sterblichkeit unter Infizierten hat sich nicht bestätigt. Bei der Ausarbeitung des Pandemieplans ging man von einer viel gefährlicheren Gruppe aus (z.B. SARS oder Vogelgrippe). Deshalb wird der Pandemieplan nicht vollständig umgesetzt.
Verzicht auf Schulschliessungen In Vorbereitung der zu erwartenden Grippe-Pandemie hat der Erziehungsdirektor im August 2009 in Absprache mit dem Kantonsarztamt Empfehlungen zu Handen der Volksschulen, Kindergärten, Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton herausgegeben. Diese sahen vor, dass Schulschliessungen nur in Ausnahmefällen durch den Kantonsarzt angeordnet werden, nach Rücksprache mit dem schulärztlichen Dienst, der zuständigen Stelle der Erziehungsdirektion und der Schulleitung.
Inzwischen hat sich die Schweinegrippe ausgebreitet. Das BAG kommt in seiner jüngsten Lagebeurteilung zum Schluss, dass eine breite Pandemiewelle nicht mehr aufzuhalten ist. Schulschliessungen sind eine einschneidende Massnahme und würden zum jetzigen Zeitpunkt kaum mehr dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der Schweinegrippe zu verhindern. Zudem ist der Verlauf der Grippe in den meisten Fällen nach wie vor mild. Deshalb verzichtet der Kantonsarzt darauf, Klassen- oder Schulschliessungen anzuordnen. Dies entspricht dem von der Erziehungsdirektion und dem Kantonsarztamt erarbeiteten Vorgehen von Anfang August.
Die Schulleitungen können jedoch aus organisatorischen Gründen Klassen oder Schulen schliessen (Krankheit von Lehrpersonen, zahlreiche Absenzen von Schülerinnen und Schülern). Für die Volksschulen und Kindergärten ist dabei die Absprache mit der Schulkommission erforderlich. Zudem ist das zuständige Schulinspektorat zu informieren. Schulleitungen der Mittel- und Berufsfachschulen können Klassenschliessungen in eigener Kompetenz, mit einer Information an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt anordnen. Schulschliessungen können nach Rücksprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt angeordnet werden.
Die Nachteile von Schulschliessungen überwiegen bei der aktuellen Virenform A(H1N1):
* Schülerinnen und Schüler von Volks- und Mittelschulen sowie Lernende der Berufsfachschulen verpassen Unterrichtsstoff.
* Kinder müssen zu Hause betreut werden.
* Kinder und Jugendliche stecken sich unter Umständen im Wohnquartier, an Treffpunkten oder im Lehrbetrieb trotzdem gegenseitig an.
Schutzmassnahmen für sich und andere
* Gesunde Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen gehen in die Schule.
* Erkrankte Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen müssen zu Hause bleiben.
* 24 Stunden nach Abklingen der Grippesymptome kann der Unterricht wieder besucht werden.
* Die grundlegenden Hygienemassnahmen werden befolgt.
* In Toiletten sollen keine Stoffhandtücher verwendet werden, genügend Seife ist bereit zu stellen.
* Masken- und Desinfektionsmitteleinkauf sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nötig.
Auskunftsstellen
*Erwin Sommer,
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung: 031 633 83 54
*Peter Scheidegger,
Mittelschul- und Berufsbildungsamt: 031 633 87 86
*Hotline BAG: 031 322 21 00
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